Zu erwaehnen waere noch, dass der barrister des Beklagten Deutscher war. Ich finde es bemerkenswert, dass man einen Beruf, bei dem es so sehr auf rhetorische Faehigkeiten ankommt, auch als Nichtmuttersprachler erfolgreich ausueben kann.
Gestern war ich dann erstmals ausserhalb von Leicester unterwegs: Ich begleitete einen barrister von New Walk Chambers zu einem Termin am Nottingham County Court. Es ging um einen Verkehrsunfall, ueber dessen Zustandekommen drei verschiedene Versionen vorgetragen wurden. Der Zeuge des Klaegers, der zum Zeitpunkt des Unfalls sein Beifahrer gewesen war, bestaetigte wenig ueberraschend dessen Darstellung des Geschehens. Der Zeuge des Beklagten hingegen wich in seiner Version erheblich von der des Beklagten ab, was letzteren natuerlich nicht gerade glaubwuerdig erscheinen liess. Hinzu kam, dass der Klaeger und sein Zeuge ihre Darstellung wesentlich praeziser vortrugen und auf die Fragen im Kreuzverhoer mit mehr Nachdruck und Bestimmtheit antworteten. Der Richter entschied daher verstaendlicherweise zugunsten des Klaegers.
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